Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren damit verbundenen Leistungen der Villa Sachsenhof (nachfolgend „Hotelaufnahmevertrag“).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Das Hotel kann eine Buchung in Textform bestätigen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Tritt ein Dritter im Namen des Kunden auf, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  4. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Zimmer und die in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Eine vom Kunden gewünschte nachträgliche Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer kann mit einer Preisanpassung verbunden sein.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
  5. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu erheben.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  7. Der Kunde ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung oder Verrechnung berechtigt.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung / No-Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, bleibt der volle vereinbarte Preis fällig, auch wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt.
  2. Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart worden, kann der Kunde bis zum benannten Termin kostenfrei zurücktreten. Danach entfällt dieses Rücktrittsrecht.
  3. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten. Gelingt dies nicht, kann bis zu 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet werden.
  4. Hinweis: Nach Artikel 16 der EU-Richtlinie 2011/83/EU besteht bei Hotelbuchungen kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ist auch das Hotel berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei nicht fristgerechter Vorauszahlung oder anderen wesentlichen Vertragsverstößen.
  2. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen.
  4. Bei verspäteter Abreise kann das Hotel
    – bis 14:00 Uhr 50 % des regulären Zimmerpreises,
    – ab 14:00 Uhr 100 % des regulären Zimmerpreises berechnen.

§ 7 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß § 701 BGB bis maximal zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftungssumme maximal 800 €.
  3. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelgelände zur Verfügung gestellt, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Hinweise zum Laden von Akkus (z. B. E-Bike-, E-Scooter-, Smartphone- oder Powerbank-Akkus):
    – Das Laden darf nur unter Aufsicht erfolgen und nicht auf brennbaren Unterlagen.
    – Unbeaufsichtigtes Laden sowie die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus in Hotelzimmern erfolgt auf eigene Gefahr.
    – Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Umgang mit Akkus.
  5. Aus Sicherheitsgründen erfolgt in ausgewählten Bereichen des Hotels (z. B. Eingangsbereiche, Flure, Außenanlagen) eine Videoüberwachung. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden und datenschutzkonform.

§ 8 Hausordnung & Rauchverbot

  1. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude strengstens untersagt. Dies gilt für alle Innenräume einschließlich Zimmer, Bäder, Flure, Treppenhäuser und Fensterbereiche.
  2. Das Rauchverbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas und vergleichbare Geräte.
  3. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Reinigungs- und Lüftungspauschale in Höhe von 175,00 € berechnet.
  4. Wird durch Rauchen oder Dampfen ein Feueralarm ausgelöst, trägt der Verursacher sämtliche daraus entstehenden Kosten (z. B. Feuerwehr- und Reinigungskosten).
  5. Die Hausordnung des Hotels ist Bestandteil dieser AGB und von allen Gästen einzuhalten.

§ 9 Winterhinweis / Verkehrssicherungspflichten

  1. In den Wintermonaten (insbesondere bei Schnee, Eis, Frost oder winterlichen Witterungsverhältnissen) obliegt es den Gästen, ihre An- und Abreise sowie den Aufenthalt im Außenbereich den jeweiligen Witterungsbedingungen entsprechend vorzubereiten.
  2. Gäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, bei Anreise mit dem PKW geeignete Winterreifen zu verwenden. Allwetterreifen stellen nicht in allen Witterungslagen eine gleichwertige Alternative dar und können bei winterlichen Straßenverhältnissen unzureichend sein.
  3. Das Hotel empfiehlt dringend das Tragen von festem, rutschhemmendem Schuhwerk mit profilierter Sohle, insbesondere auf dem Hotelgelände, den Zugangswegen sowie dem Parkplatz.
  4. Der hoteleigene Parkplatz sowie weitere Außenflächen sind mit Betonpflaster ausgelegt. Aus Gründen des Materialschutzes und der Umwelt wird auf diesen Flächen kein Salz gestreut. Stattdessen erfolgt – soweit möglich – eine mechanische Schneeräumung.
  5. Trotz regelmäßiger Räum- und Kontrollmaßnahmen können witterungsbedingte Glätte oder Schneereste nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gäste werden daher um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
  6. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die auf unzureichende Bereifung, ungeeignetes Schuhwerk oder mangelnde Anpassung an winterliche Witterungsverhältnisse zurückzuführen sind, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vorliegt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.


Villa Sachsenhof
Stand: Januar 2026, Aue Bad Schlema

Hier können AGBs als PDF laden. You can download the terms and conditions as a PDF here.